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Ertragsausfallversicherung

Kann der Betrieb einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für die Praxis sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können Folge sein.

Was ist versichert?
Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen der jeweilige Praxis anpassen.

Praxixausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel

wenn vereinbart deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen
• Krankheits- oder unfallbedingter Ausfall des Inhabers
• angeordnete Quarantäne

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme für die Praxisausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartendem Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Der durch den Praxisausfall nicht erwirtschafteten Kosten- und Gewinnblock werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

Reicht denn mein Krankentagegeld nicht aus?
Nein. Ihr Krankentagegeld dient als Einkommensersatz bei Krankheit, für Ihren Privatbereich. Es wird auch max. in der Höhe ausgezahlt, in der Sie nachweislich (persönliches!) Einkommen aus Ihrem Betrieb erhielten. Ihre betrieblichen Fixkosten können daher also unmöglich auch noch davon bestritten werden – egal, wie hoch Sie es auch vereinbart haben mögen. Die Praxisausfallversicherung ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung Ihres Geschäftsbetriebs.

Nehmen Sie Kontakt auf

Trebes und Partner GmbH
Am Elbdeich 28
21635 Jork
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